Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
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Das Präventionsgesetz und seine Umsetzung

Das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz soll in allen Lebensbereichen die Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen im Handlungsfeld der Gesundheitsförderung und Prävention stärken – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz und die Landesrahmenvereinbarungen stellen die Grundlage für die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern dar. Die daraus entwickelten Landesstrukturen in Rheinland-Pfalz basieren auf der am 21. Juli 2016 unterzeichneten Landesrahmenvereinbarung. Gleichzeitig wurden die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) bundesweit weiterentwickelt. Auch die Aufgaben der KGC Rheinland-Pfalz, die seit 2006 in der LZG angesiedelt ist, wurden in diesem Zusammenhang ausgebaut.

Die Nationale Präventionsstrategie, entwickelt von der Nationalen Präventionskonferenz, umfasst die Bundesrahmenempfehlungen und den Präventionsbericht.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Präventionsberichte von 2019 und 2023.

Grafik: GKV-Spitzenverband (2019): Erster Präventionsbericht 2019, Berlin S.11

Die Bundesrahmenempfehlungen (BRE) dienen der Sicherung und Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung/Prävention und definieren gemeinsame Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen. Die Kommune wird hierbei als eine Lebenswelt von großer Bedeutung bezeichnet, weil sie die anderen Lebenswelten umgreift. (vgl. BRE, S.6).

Die Bundesrahmenempfehlungen (BRE) legen Ziele auf Bundesebene fest. Die Umsetzung auf Landesebene geschieht durch die Landesrahmenvereinbarungen (LRV) der einzelnen Bundesländer. In Rheinland-Pfalz wurden, basierend auf der LRV, zu den Handlungsfeldern „Gesund aufwachsen“, „Gesund leben und arbeiten“, „Gesund im Alter“ und zum Thema „Kommunale Gesundheitsförderung“ landesweite Netzwerke eingerichtet. Der Fokus der Netzwerke liegt auf vulnerablen Gruppen mit erhöhten Gesundheitsrisiken und gleichzeitig geringeren Gesundheitschancen.

Weiterhin gibt es einen Landespräventionsausschuss und eine Landespräventionskonferenz. Sie dienen der Prüfung und Weiterentwicklung der landesspezifischen Präventionsziele.

Download:
Landesrahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Rheinland-Pfalz:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG)

Die landesweiten Netzwerke im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz sind

  • Netzwerk „Gesund aufwachsen“
  • Netzwerk „Gesund leben und arbeiten“
  • Netzwerk „Gesund im Alter“
  • Netzwerk „Kommunale Gesundheitsförderung“

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit moderiert in einem Tandem das Netzwerk „Kommunale Gesundheitsförderung“. Ziele des Netzwerkes sind u.a. die Entwicklung und Weiterentwicklung von qualitätsgesicherten und flächendeckenden Präventionsstrukturen sowie die Gesundheitsförderung in Kommunen. Arbeitsschwerpunkte sind trägerübergreifender Austausch und fachliche Meinungsbildung, Vorschläge für Handlungsempfehlungen und Good Practice-Beispiele im Bereich der kommunalen Gesundheitsförderung. Hierfür treffen sich die Mitglieder dreimal im Jahr.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Rheinland-Pfalz und den Landespräventionsnetzwerken:
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG)