Sonnenschutz: Was stimmt wirklich?
Informationsreihe „Gesundheit im Blick“ der LZG nimmt verbreitete Mythen unter die Lupe
Braucht dunkle Haut weniger Sonnenschutz? Verhindert bewölkter Himmel Sonnenbrand? Und reicht ein hoher Lichtschutzfaktor aus, um lange in der Sonne zu bleiben? Rund um den Sonnenschutz kursieren viele Behauptungen, von denen manche falsch und andere nur teilweise richtig sind.
Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) greift das Thema in ihrer Informationsreihe „Gesundheit im Blick“ auf. Der aktuelle Beitrag „Sonnenschutz-Mythen: Irrtümer erkennen, Hautkrebs vorbeugen“ nimmt zehn verbreitete Aussagen unter die Lupe und erklärt, worauf es an sonnigen Tagen tatsächlich ankommt.
Den besten Schutz vor UV-Strahlung bietet eine Kombination aus Schatten, geeigneter Kleidung, Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor sowie Sonnenbrille und Hut. Schatten reduziert die UV-Strahlung, hält sie jedoch nicht vollständig ab. Deshalb ist auch dort, ebenso wie bei bewölktem Himmel, zusätzlicher Sonnenschutz wichtig. Sonnencreme sollte großzügig aufgetragen und regelmäßig erneuert werden, insbesondere nach dem Schwimmen, Schwitzen oder Abtrocknen. Nachcremen stellt den Schutz wieder her, verlängert jedoch nicht die mögliche Aufenthaltsdauer in der Sonne.
Auch wenn gebräunte Haut für viele als Zeichen von Gesundheit und Erholung gilt: Jede sichtbare Bräunung ist eine Reaktion der Haut auf UV-Strahlung. Zu viel Sonne schädigt die Hautzellen und erhöht das Hautkrebsrisiko – eine Gefährdung, die durch konsequenten Sonnenschutz verringert werden kann.
Der vollständige Text ist auf www.gesundheit-im-blick-rlp.de in der Rubrik „Aktuelles Thema“ abrufbar. Die Informationsreihe „Gesundheit im Blick“ wird mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz umgesetzt und bietet verlässliche, verständliche Gesundheitsinformationen für den Alltag.
Die Beiträge erscheinen alle zwei Wochen. Sie können per Mail an presse@lzg-rlp.de abonniert werden und stehen Kommunen und Organisationen in Rheinland-Pfalz zur nicht-kommerziellen Verwendung zur Verfügung, zum Beispiel im Betrieblichen Gesundheitsmanagement oder für kommunale Medien.
V.i.S.d.P. Susanne Herbel-Hilgert, Geschäftsführerin
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